Das Rektorat legt gemäß § 50 (6) HG für den Fall, dass aus Platzgründen nicht alle Antragsteller*innen zugelassen werden können, für alle in gleicher Weise geltende Zulassungskriterien durch Verordnung fest.
Die vom Rektorat verordneten Reihungskriterien für die Aufnahmebewerber*innen hinsichtlich der Vergabe der Studienplätze an der PH NÖ sind im Mitteilungsblatt veröffentlicht.