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Studienberechtigung

Studienberechtigungsprüfung

 

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Erlangung der Studienberechtigung für Studien an Hochschulen 2008 ist es Ihnen ohne Reifeprüfung möglich, durch Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung die Berechtigung zur Zulassung zu einem Bachelorstudium für ein Lehramt an unserer Pädagogischen Hochschule als ordentlich/r Studierende/r zu erlangen.

 

Zur Studienberechtigungsprüfung sind Sie zugelassen, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

 

  • Sie müssen das 22. Lebensjahr vollendet haben und eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Ausbildung nachweisen oder
  • das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz, eine mittlere Schule oder eine gleichwertige Berufsausbildungerfolgreich abgeschlossen und eine insgesamt vierjährige Ausbildungsdauer erreicht haben.

Die Studienberechtigungsprüfung umfasst folgende Prüfungsgebiete:

 

  • Eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
  • Höchstens drei weitere Prüfungsgebiete (Pflichtfächer), die in Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für das angestrebte oder gewählte Studium erforderlich sind
  • Weitere Prüfungsgebiete nach Wahl (Wahlfächer)

Die Zahl der Pflicht- und Wahlfächer hat zusammen vier zu betragen.

 

Bei der Wahl einer lebenden Fremdsprache hat sich die Studienkommission der PH NÖ für Englisch entschieden.

Anerkennung

Durch Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses über ein Prüfungsgebiet eines Pflichtgegenstandes können sich Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit einem Ansuchen befreien lassen.

Spezielle Befähigungen

Personen, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigung gemäß der Gewerbeordnung oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz erfolgreich abgelegt haben, sind von der Studienkommission von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung in einem Wahlfach zu befreien.