Alle Studienwerber/innen, die sich erstmalig zum HLG FZP an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich (PH NÖ) anmelden, durchlaufen ein Aufnahmeverfahren.
Voraussetzungen für die Zulassung zum HLG FZP sind:
Die Eignung für die spätere Berufstätigkeit als Freizeitpädagogin/Freizetipädoge wird mit einem dreistündigen Aufnahmeverfahren festgestellt.
Das Aufnahmeverfahren darf pro Studienwerber/in innerhalb eines Studienjahres nur einmal durchlaufen werden und behält Gültigkeit für ein Studienjahr.
Für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist ein Ansuchen um Zulassung durch vollständiges, Ausfüllen des Anmeldeformulars zum Assesement erforderlich. Dieses ist bis spätestens 15. Jänner an ma.grobner(at)ph-noe.ac.at im Anhang eines Mails zu übermitteln.
Die vollständige und positive Absolvierung des gesamten Aufnahmeverfahrens ist Zulassungsvoraussetzung für die Bewerbung zum HLG FZP.
Die Bewerbung ist von 1. April bis 30. April ausschließlich im PH-Online-System durchzuführen und ein unbedingtes Erfordernis für eine Zulassung zum Studium.
Die digitale Bewerbung wird in Evidenz gehalten und gilt während der Zulassungsfrist als Ansuchen um Zulassung.