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Erste-Hilfe-Kurs Freizeitpädagogik

Erste-Hilfe-Kurs Freizeitpädagogik

Der Nachweis über einen absolvierten, mindestens 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre) ist bis spätestens Ende des ersten Semesters vorzulegen.

Sollten Sie bereits vor mehr als 2 Jahren einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, dann ist es möglich einen 8-stündigen Erste-Hilfe-Auffrischungskurs zu absolvieren und beide Bestätigungen vorzulegen.