Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Bildungsdirektion NÖ. Die PH NÖ ist "nur" Anbieter des Lehrgangs.
Sie haben nach Start des Lehrgangs 6 Semester Zeit für die Absolvierung von 6 ECTS (= drei Lehrveranstaltungen zu je 2 ECTS).
Eine Lehrveranstaltung besteht in der Regel aus 3 Präsenzzeiten (meist ein Samstag mit 8 Unterrichtseinheiten und zwei Nachmittage wochentags mit je 4 UE) und virtuellen Lerneinheiten.
Die Entscheidung, wer den Hochschullehrgang „Digitale Kompetenzen für Berufseinsteiger*innen“ absolvieren muss, liegt allein beim Dienstgeber! Von Seiten der PH NÖ können alle Kolleginnen und Kollegen im Dienst – auch mit höherem Dienstalter und unabhängig vom Status "Berufseinsteiger*in" – am Lehrgang teilnehmen!
Eine genaue Anleitung dazu finden Sie auf der Homepage im Bereich „Weiterbildung“ bzw. unter folgendem Link.
Ja! Sie müssen sich selbstständig zum HLG und folglich zu den LVen innerhalb bestimmter Zeiträume anmelden.
HLG-Inskription:
Nach dem 3-wöchigen Befassungszeitraum (15 Werktage) erhalten Sie eine Mail der Studienabteilung mit wichtigen Informationen und einem PIN für Studierende der Aus- u. Weiterbildung, der umgehend einzulösen ist. Sobald Sie den PIN eingelöst haben, wird Ihnen automatisch eine eigene E-Mail-Adresse für Studierende zugewiesen; die Kommunikation mit Ihnen erfolgt ab dann über diese Adresse. Wie Sie die Mails abrufen können, ist in der Mail beschrieben.
Sobald Sie den PIN eingelöst haben, können Sie sich zu den LVen mit sDAV innerhalb des LV-Anmeldezeitraums anmelden. Eine Anleitung finden Sie auf PH Online.
Sie loggen sich in PH Online https://www.ph-online.ac.at/ph-noe ein, wählen das Profil "Studierende/r der Ausbildung" aus, wählen das "Studienangebot" oder "Mein Studium" aus, in weiterer Folge den Hochschullehrgang "Digitale Kompetenzen für Berufseinsteiger*innen" mit der Nr. "710 816". Mit Klick auf den Titel der LV finden Sie u.a. die LV-Inhalte, Orte und Abhaltungstermine.
Beachten Sie bitte, dass ALLE Anmeldungen während der laufenden Anmeldefrist auf Warteliste erfolgen. Die Fixplätze werden erst nach Ablauf der dreiwöchigen Befassungsfrist (15 Werktage) nach dem Anmeldeende vergeben. Beachtet man die Anmeldeposition und die jeweilige Gruppengröße im Vorfeld, kann man Rückschlüsse ziehen, ob man einen Fixplatz nach der Befassung erhalten wird oder nicht.
Die Teilnehmer*innen sollen nach Absolvierung des HLGs die Fähigkeit besitzen, digitale Medien zielgerichtet im Unterricht einsetzen zu können und die Kompetenzen der Schüler*innen im Umgang mit digitalen Medien zu erhöhen.
Alle Schritte zusammen ergeben die Maßnahme “digi.folio” - diese wurde vom Bildungsministerium und der Bildungsdirektion festgelegt. In NÖ ermöglicht die PH mit dem HLG die Umsetzung von Schritt 2 (Hochschullehrgang).
Als Leistungsnachweis führen Sie ein E-Portfolio zur Dokumentation der eigenen Kompetenzentwicklung. Darüber hinaus wird das erfolgreiche Absolvieren des Moduls durch die aktive Mitarbeit bei den Präsenzveranstaltungen mit durchgängiger Anwesenheitspflicht und die Erfüllung der in den Online-Phasen und Präsenzphasen gestellten Arbeitsaufträge gewährleistet.
Im E-Portfolio wird die Anwendung der erworbenen Kompetenzen im eigenen Unterricht festgehalten und reflektiert. Es gibt keine formalen Vorgaben.
Ja - beachten Sie bitte das Ausmaß der Lehrveranstaltungen (6 ECTS).
Die Auswahl der Lehrveranstaltungen sollte immer in Absprache mit der Schulleitung im Sinne von Personal- und Schulentwicklung erfolgen. Die Schulleitung übernimmt sowohl bei der Auswahl der LVen als auch bei der Reflexion eine steuernde Funktion.
Ja, eine Auswahl der angebotenen und anrechenbaren Lehrgänge finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch hier die jeweiligen Anmeldefristen bzw. wenden Sie sich bei Fragen direkt an die jeweilige Lehrgangsleitung.
Nach Abschluss von drei Lehrveranstaltungen wird das PH NÖ-HLG-Abschlusszeugnis automatisch ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt 1x pro Monat. Sie finden das Zeugnis auf PH Online in Ihrem "Studierendenakt".
Sie können nach Erhalt des PH-Zeugnisses die drei Leistungsnachweise und das HLG-Abschlusszeugnis auch auf der zentralen Plattform www.digifolio.at unter "Kompetenznachweis" hochladen. Das automatisch generierte Zertifikat kann ausgedruckt und im anschließenden Reflexionsgespräch mit der Schulleitung vorgelegt werden. Die Maßnahme wird mit dem Schulstempel am Zertifikat abgeschlossen, das Zertifikat dem Personalakt der Lehrperson hinzugefügt.
Fragen zu Anrechnungen:
Für Anrechnungen sind grundsätzlich die Schulleitungen zuständig.
@ Fortbildungen: Von Seiten der PH NÖ als Anbieter des HLGs gelten Fortbildungen nur dann als anrechenbar, wenn diese im Bereich Informatik/Medienpädagogik/digitale Bildung einzuordnen und in ECTS-Punkten ausgewiesen sind – also zur Weiterbildung gerechnet werden.
@ Lehrveranstaltungen des Studiums: Normalerweise werden Lehrveranstaltungen, die im Zuge des Studiums absolviert wurden, nicht angerechnet.
Wenn die zum Bereich IT/Medienpädagogik in Studien/Weiterbildungen absolvierten und mit ECTS ausgewiesenen Lehrveranstaltungen das Normalmaß deutlich übersteigen, kann die Schulleitung im eigenen Ermessen das digifolio-Zertifikat der Lehrperson bestätigen.
Vorgehensweise: Die Lehrperson lädt div. Leistungsnachweise auf der Plattform www.digifolio.at unter "Kompetenznachweis" hoch. Das automatisch generierte Zertifikat wird ausgedruckt und im anschließenden Reflexionsgespräch mit der Schulleitung vorgelegt. Die Maßnahme wird mit dem Schulstempel am Zertifikat abgeschlossen, das Zertifikat dem Personalakt der Lehrperson hinzugefügt.