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Frequently Asked Questions

 

Ist der Besuch des Hochschullehrgangs „Digitale Kompetenzen für Berufseinsteiger*innen“ verpflichtend?

Laut Bildungsdirektion NÖ ist der Nachweis von über den Pflichtkanon des Studiums hinausgehenden digitalen Kompetenzen im Ausmaß des Hochschullehrgangs (6 ECTS) für die in Niederösterreich neu aufgenommenen Lehrkräfte aller Schularten innerhalb der ersten drei Dienstjahre verpflichtend.

 

Ich bin erst seit September im Schuldienst. Muss ich den Hochschullehrgang (HLG) sofort starten?

Sie haben nach Start des Lehrgangs 6 Semester Zeit für die Absolvierung von 6 ECTS (= drei Lehrveranstaltungen zu je 2 ECTS). Die Letztentscheidung über Fristen, Aufschub etc. liegt beim Dienstgeber – Ihrer Direktion. 
PH-Empfehlung: Wenn Sie im 1. Dienstjahr stehen, empfehlen wir, erst nach der Induktionsphase mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen zu beginnen. 
Wichtig: Anmeldefristen beachten! 

 

Mit wie vielen Tagen/Blöcken pro Lehrveranstaltung (LV) muss ich rechnen?

Eine Lehrveranstaltung besteht in der Regel aus 3 Präsenzzeiten (meist ein Samstag mit 8 Unterrichtseinheiten und zwei Nachmittage wochentags mit je 4 UE) und virtuellen Lerneinheiten.

 

Ich bin bereits im 3. Dienstjahr – muss ich auch die 6 ECTS erbringen?

Die Entscheidung, wer den Hochschullehrgang „Digitale Kompetenzen für Berufseinsteiger*innen“ absolvieren muss, liegt allein beim Dienstgeber! Von Seiten der PH NÖ können alle Kolleginnen und Kollegen im Dienst – auch mit höherem Dienstalter und unabhängig vom Status "Berufseinsteiger*in" – am Lehrgang teilnehmen!

 

Wie kann ich mich zum Hochschullehrgang anmelden?

Eine genaue Anleitung dazu finden Sie auf der Homepage im Bereich „Weiterbildung“ bzw. unter folgendem Link.

 

Gibt es Fristen zu beachten?

Ja! Sie müssen sich selbstständig zum HLG und folglich zu den LVen innerhalb bestimmter Zeiträume anmelden.
HLG-Inskription

  • Anmeldung zum HLG (LVen ab dem folgenden Wintersemester möglich): 1.-30.4.
  • Anmeldung zum HLG (LVen ab dem folgenden Sommersemester möglich): 15.12.-15.1.

 

Ich habe mich über das HLG-Bewerbungstool angemeldet. Was passiert nun?

Nach dem 3-wöchigen Befassungszeitraum (15 Werktage) erhalten Sie eine Mail der Studienabteilung mit wichtigen Informationen und einem PIN für Studierende der Aus- u. Weiterbildung, der umgehend einzulösen ist. Sobald Sie den PIN eingelöst haben, wird Ihnen automatisch eine eigene E-Mail-Adresse für Studierende zugewiesen; die Kommunikation mit Ihnen erfolgt ab dann über diese Adresse. Wie Sie die Mails abrufen können, ist in der Mail beschrieben.

Sobald Sie den PIN eingelöst haben, können Sie sich zu den LVen mit sDAV innerhalb des LV-Anmeldezeitraums anmelden. Eine Anleitung finden Sie auf PH Online.

 

Wann kann ich mich zu den Lehrveranstaltungen anmelden?

  • Für LVen im Wintersemester: 12.9. - 17.9. (LV-Start ab 1.10.)
  • Für LVen im Sommersemester: 10.2. – 14.2. (LV-Start ab 1.3.)

 

Wo finde ich das Lehrveranstaltungsangebot bzw. die Abhaltungstermine?

Sie loggen sich in PH Online https://www.ph-online.ac.at/ph-noe ein, wählen das Profil "Studierende/r der Ausbildung" aus, wählen das "Studienangebot" oder "Mein Studium" aus, in weiterer Folge den Hochschullehrgang "Digitale Kompetenzen für Berufseinsteiger*innen" mit der Nr. "710 816". Mit Klick auf den Titel der LV finden Sie u.a. die LV-Inhalte, Orte und Abhaltungstermine.

 

Ich habe mich zu einer LV angemeldet. Warum bin ich noch auf der Warteliste?

Beachten Sie bitte, dass ALLE Anmeldungen während der laufenden Anmeldefrist auf Warteliste erfolgen. Die Fixplätze werden erst nach Ablauf der dreiwöchigen Befassungsfrist (15 Werktage) nach dem Anmeldeende vergeben. Beachtet man die Anmeldeposition und die jeweilige Gruppengröße im Vorfeld, kann man Rückschlüsse ziehen, ob man einen Fixplatz nach der Befassung erhalten wird oder nicht.

 

Was ist das Ziel des Hochschullehrgangs?

Die Teilnehmer*innen sollen nach Absolvierung des HLGs die Fähigkeit besitzen, digitale Medien zielgerichtet im Unterricht einsetzen zu können und die Kompetenzen der Schüler*innen im Umgang mit digitalen Medien zu erhöhen.

 

Wie läuft die Weiterbildungsmaßnahme digi.folio konkret ab?

  1. Schritt: Überprüfung des eigenen Kompetenzstands mit Hilfe eines digitalen Kompetenzchecks (digi.checkP) 
  2. Schritt: Erwerb von 6 ECTS im Zuge einer Weiterbildung im Bereich Medienpädagogik
  3. Schritt: Reflexion der eigenen Lehrtätigkeit in einem begleitenden digitalen Praxisportfolio
  4. Schritt: Nachweis der erworbenen Kompetenzen (Vorlage bei der Schulleitung)

Alle Schritte zusammen ergeben die Maßnahme “digi.folio” - diese wurde vom Bildungsministerium und der Bildungsdirektion festgelegt. In NÖ ermöglicht die PH mit dem HLG die Umsetzung von Schritt 2 (Hochschullehrgang).

 

Welche Leistungsnachweise muss ich als Teilnehmer*in erbringen?

Als Leistungsnachweis führen Sie ein E-Portfolio zur Dokumentation der eigenen Kompetenzentwicklung. Darüber hinaus wird das erfolgreiche Absolvieren des Moduls durch die aktive Mitarbeit bei den Präsenzveranstaltungen mit durchgängiger Anwesenheitspflicht und die Erfüllung der in den Online-Phasen und Präsenzphasen gestellten Arbeitsaufträge gewährleistet.

 

Warum muss ich ein E-Portfolio führen? Welche Plattform kann ich dafür nützen?

Im E-Portfolio wird die Anwendung der erworbenen Kompetenzen im eigenen Unterricht festgehalten und reflektiert. Es gibt keine formalen Vorgaben.

 

Kann ich auch Angebote anderer PHs bzw. der Virtuellen Pädagogischen Hochschule im Bereich Medienpädagogik in Anspruch nehmen?

Ja - beachten Sie bitte das Ausmaß der Lehrveranstaltungen (6 ECTS).

Die Auswahl der Lehrveranstaltungen sollte immer in Absprache mit der Schulleitung im Sinne von Personal- und Schulentwicklung erfolgen. Die Schulleitung übernimmt sowohl bei der Auswahl der LVen als auch bei der Reflexion eine steuernde Funktion.

 

Kann ich statt der einzelnen Lehrveranstaltungen auch einen anderen Hochschullehrgang der PH NÖ besuchen?

Ja, eine Auswahl der angebotenen und anrechenbaren Lehrgänge finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch hier die jeweiligen Anmeldefristen bzw. wenden Sie sich bei Fragen direkt an die jeweilige Lehrgangsleitung.

 

Wie schließe ich den Hochschullehrgang bzw. die Maßnahme "digi.folio" ab?

Nach Abschluss von drei Lehrveranstaltungen wird das PH NÖ-HLG-Abschlusszeugnis automatisch ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt 1x pro Monat. Sie finden das Zeugnis auf PH Online in Ihrem "Studierendenakt".

Die drei Leistungsnachweise und das HLG-Abschlusszeugnis laden Sie auf der zentralen Plattform unter www.digifolio.at - "Kompetenznachweis" hoch. Das automatisch generierte Zertifikat wird ausgedruckt und im anschließenden Reflexionsgespräch mit der Schulleitung vorgelegt. Die Maßnahme wird mit dem Schulstempel am Zertifikat abgeschlossen, das Zertifikat dem Personalakt der Lehrperson hinzugefügt.


Fragen zu Anrechnungen:

Können mir bereits absolvierte Fortbildungen oder Lehrveranstaltungen, die ich im Zuge des Studiums absolviert habe, angerechnet werden?

Für Anrechnungen sind grundsätzlich die Schulleitungen zuständig.

@ Fortbildungen: Von Seiten der PH NÖ als Anbieter des HLGs gelten Fortbildungen nur dann als anrechenbar, wenn diese im Bereich Informatik/Medienpädagogik/digitale Bildung einzuordnen und in ECTS-Punkten ausgewiesen sind – also zur Weiterbildung gerechnet werden.

@ Lehrveranstaltungen des Studiums: Normalerweise werden Lehrveranstaltungen, die im Zuge des Studiums absolviert wurden, nicht angerechnet. Nach Absprache mit der Bildungsdirektion NÖ sind nur Lehrpersonen mit einem ausgewiesenen IT-Schwerpunkt in der Ausbildung (Lehramtsstudium Informatik, Primarstufenstudium mit Schwerpunkt Medienpädagogik u.a.) von der Weiterbildungsmaßnahme ausgenommen.

Wenn die zum Bereich IT/Medienpädagogik in Studien/Weiterbildungen absolvierten und mit ECTS ausgewiesenen Lehrveranstaltungen das Normalmaß jedoch deutlich übersteigen, kann die Schulleitung im eigenen Ermessen das digifolio-Zertifikat der Lehrperson bestätigen.
Vorgehensweise: Die Lehrperson lädt div. Leistungsnachweise auf der Plattform www.digifolio.at unter "Kompetenznachweis" hoch. Das automatisch generierte Zertifikat wird ausgedruckt und im anschließenden Reflexionsgespräch mit der Schulleitung vorgelegt. Die Maßnahme wird mit dem Schulstempel am Zertifikat abgeschlossen, das Zertifikat dem Personalakt der Lehrperson hinzugefügt.


Ich habe in meiner Ausbildung das Lehramtsstudium Informatik besucht bzw. einen Medienpädagogik-Schwerpunkt gewählt. Muss ich am HLG teilnehmen?

Nein. Nach Absprache mit der Bildungsdirektion NÖ sind Lehrpersonen mit einem ausgewiesenen IT-Schwerpunkt in der Ausbildung (Lehramtsstudium Informatik, Primarstufenstudium mit Schwerpunkt Medienpädagogik u.a.) von der Weiterbildungsmaßnahme ausgenommen. In diesem Fall laden Sie Ihre Zertifikate auf der zentralen Plattform unter www.digifolio.at - "Kompetenznachweis" hoch. Am Ende drucken Sie ein automatisch generiertes Zertifikat aus, das Sie im anschließenden Reflexionsgespräch mit der Schulleitung vorlegen. Die Maßnahme wird mit dem Schulstempel am Zertifikat abgeschlossen, das Zertifikat dem Personalakt der Lehrperson hinzugefügt.