Die Zulassung zum Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik setzt gem. §11a Hochschulzulassungsverordnung die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus.
Die persönliche Eignung, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sowie Selbstorganisationsfähigkeit und ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift und die erforderliche Sprech- und Stimmleistung sind in einem Assessment nachzuweisen.
Der Nachweis über einen absolvierten, mindestens 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre) ist bis spätestens Ende des ersten Semesters vorzulegen.
Der HLG Freizeitpädagogik kann über Anerkennungen auch mit einem Schwerpunkt absolviert werden. Dazu sind thematisch passende Lehrveranstaltungen oder Module aus Angeboten der PH NÖ oder anderer postsekundärer bzw. tertiärer Bildungsinstitutionen im Ausmaß von 12 ECTS Anrechnungspunkten vorzulegen.
Schwerpunktvarianten:
Die Lehrveranstaltungen finden vor allem an Freitagabenden (meist per Zoom) und an Samstagen in Präsenz statt.