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Begabungen entfalten - Schule entwickeln

Hochschullehrgang mit Masterabschluss "Begabungen entfalten, Schule entwickeln"

  • nächster Start: WiSe 2025/26

Dieser Hochschullehrgang richtet sich an Lehrer*nnen der Primarstufe und der Sekundarstufe aller Schularten und zielt auf die Professionalisierung im Bereich der Begabungsförderung.  

Infoveranstaltung: Mittwoch, 23. Jänner 2025 ab 18 Uhr per Zoom (LINK)

 

Zielsetzung:

Der Hochschullehrgang mit Masterabschluss „Begabungen entfalten, Schule entwickeln“ zielt darauf ab erfahrenen Lehrpersonen im Feld der Begabungs- und Begabtenförderung die Möglichkeit zu bieten, sich berufsbegleitend und in intensiver Auseinandersetzung mit ihrer eigenen schulischen Praxis weiterzubilden und zu professionalisieren, um in der Folge auf Begabungen von Kindern und Jugendlichen einzugehen und diese individuell in einem differenzierten Unterricht zu fördern.

Begabungs- und Begabtenförderung wird zunehmend als grundlegende Aufgabe von Schulen sowie von anderen Bildungsbereichen gesehen. Damit diese Förderung gelingen kann, ist es notwendig, dass Lehrpersonen über ein entsprechendes praktisches Handlungswissen sowohl in der Diagnose und Förderung von Begabungen als auch über ein theoretisches Grundlagenwissen verfügen. Zusätzlich sollten sie in der Lage sein, gemeinsam mit ihren Schulleitungen Veränderungsprozesse in Bildungsinstitutionen einzuleiten und zu begleiten.

Zugangsvoraussetzungen:

Der Hochschullehrgang mit Masterabschluss richtet sich an Lehrer*innen aller Schularten mit abgeschlossenem Lehramtsstudium, einem aufrechten schulischen Dienstverhältnis und mindestens drei Jahren Berufserfahrung als Lehrer*in.

Die Zulassung zum Hochschullehrgang mit Masterabschluss setzt gemäß § 52f (2) HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis als Lehrer*in sowie den Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Lehramtsstudiums für den Bereich der Primarstufe oder Sekundarstufe voraus.

Weiters ist ein Assessment gemäß den im Mitteilungsblatt der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich veröffentlichten Vorgaben zu absolvieren. Zum Assessment eingeladen werden nur Personen, die die Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich einreichen.

Orte und Zeiten:

Studienorte nach Absprache, jedoch vorrangig die PH NÖ – am Campus Baden und Campus Hollabrunn. Das Studium ist berufsbegleitend organisiert – vorrangig Freitagnachmittags, Samstag ganztägig (zumeist monatlich einmal); eingeplant sind auch die erste oder zweite bzw. letzte Sommerferienwoche sowie gelentlich Montag- oder Dienstagabend mit digitalenLehrveransltatungen.
Die Module 1-4 werden im Rahmen des HLG ECHA-Zertifikat zur Begabungs- und Begabtenförderung „Certificate in Gifted Education“ bzw. des HLG ECHA-Diplom zur Begabungs- und Begabtenförderung „Specialist in Gifted Education“ absolviert. Im Rahmen dieser Hochschullehrgänge sind auch Präsenztermine am Donnerstagsnachmittags und Freitags (ganztägig) vorgesehen.

Studiendauer:

Die Studiendauer beträgt insgesamt 6 Semester und umfasst 120 ECTS-AP.

Nächster HLG-Start:

Der Start des Hochschullehrgangs mit Masterabschluss "Begabungen entfalten - Schule entwickeln" im Umfang von 120 ECTS-AP ist für Oktober 2025 geplant.

Ablauf

  • Anmeldephase: 01.03.-02.05.2025 via PH Online (Meine Bewerbungen)
  • Assessment: Mai 2025 (online)

LV-Präsenz-Termine im Wintersemester 2025/26: Im Schnitt ein- bis zweimal monatlich Freitag von 14:00 - ca. 20:30 Uhr und Samstag von 09:00 - ca. 16:30 Uhr.
Modul 1-2 siehe oben: zwei Präsenztermine Donnerstagnachmittag /Freitag/Samstag 

HLG-spezifische Online-Termine werden vorzugsweise montags  - frühestens ab 16:00 Uhr stattfinden

 

Das Team des HLG mit Masterabschluss "Begabungen entfalten - Schule etwickeln" steht gerne für Fragen zur Verfügung:

Mag. Doris Miestinger doris.miestinger(at)ph-noe.ac.at

Mag. Dr. Gregor Jöstl gregor.joestl(at)ph-noe.ac.at

Mag. Gerald Stachl gerald.stachl(at)ph-noe.ac.at

Curriculum

 

Wir weisen darauf hin, dass mit der Absolvierung dieses Hochschullehrgangs mit Masterabschluss kein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einem Doktoratsstudium erworben wird. Über eine etwaige Zulassung zu einem Doktoratsstudium sowie über möglicherweise zusätzlich zu erbringende Leistungen entscheidet die zulassende Bildungseinrichtung.