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(9) Inkrafttreten, Evaluation und Übergangsbestimmungen

Gültigkeit
Dieses Curriculum tritt als Version 1.0 mit 1. Oktober 2021 in Kraft und gilt bis zur Gültigkeit einer neuen Version.
Jene Studierenden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Version ein aufrechtes Bachelorstudium für das Lehramt Primarstufe mit grundgelegtem Curriculum aufweisen, setzen ihr Studium mit der begonnenen Studienplanversion auslaufend fort. Das auslaufende Bachelorstudium ist studierbar bis 30. September 2024, das auslaufende Masterstudium bis 30. September 2025. Nicht mehr angebotene Lehrveranstaltungen können im neuen Lehramtsstudium für Primarstufe absolviert werden; eine Äquivalenzliste wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht. 

Bisherige Abschlüsse
Personen, die ihr Lehramtsstudium für Volks- oder Sonderschulen mit einem BEd mit 180 ECTS-AP abgeschlossen haben, ist der Zugang zum Masterstudium möglich, wenn sie darüber hinaus ein Erweiterungsstudium gemäß § 38d HG absolviert haben.

Evaluierung
Dieses Curriculum ist ein work in progress. Seine Implementierung wird explizit formativ evaluiert; es soll kontinuierlich verbessert werden. Die jeweils aktuelle Fassung ist aus der Versionsnummer und dem Erstellungsdatum ersichtlich.

Qualifikationsprofil Rechtsprofil Strukturprofil

Gesamtübersicht über alle Lehrveranstaltungen

Curriculum Navigator