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(6) Mobilität im Studium

Mobilität an anderen Pädagogischen Hochschulen
Das Absolvieren von Schwerpunkten, die nicht an der PH NÖ angeboten werden, anstelle eines Schwerpunktes an der PH NÖ ist zulässig. Der Schwerpunkt hat einen Umfang von 60 ECTS-AP aufzuweisen und ist frühestens nach Absolvierung von vier Studiensemestern und mindestens 100 ECTS-AP möglich. Diese Möglichkeit gilt insbesondere für eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Religionspädagogik.

Bei Absolvierung des Schwerpunktes an einer anderen Hochschule gelten die im Mitteilungsblatt veröffentlichten Lehrveranstaltungsbeschreibungen sowie Regelungen der Prüfungsordnung jener Hochschule, an der die Lehrveranstaltungen absolviert werden.

Erasmus+ Programm
Die PH NÖ nimmt aktiv am Erasmus+ Programm für Hochschulbildung der Europäischen Union teil und ermöglicht damit Studierenden, Teile ihres Studiums an Partnerinstitutionen in Programmländern, gefördert durch den Österreichischen Austauschdienst (OeAD), durchzuführen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Erasmus Higher Education Charta (ECHE) der Heimat- und der Gastinstitution. Studienaufenthalte auch außerhalb Europas sind an Partnerinstitutionen der PH NÖ möglich. Programm-Mobilitätsmaßnahmen (= Studierendenmobilität für Studienzwecke) werden üblicherweise eingeleitet, indem ein Abkommen zwischen der PH NÖ und einer Partnereinrichtung als Inter-institutional Agreement unterzeichnet wird.

Diese Abkommen beruhen auf …

  • einem umfassenden Verständnis der Partnereinrichtungen,
  • der Vereinbarkeit der akademischen Profile (Niveau & Standards, welche für Mobilitätsmaßnahmen als adäquat angesehen werden),
  • einem Vertrauensverhältnis zwischen den Einrichtungen bei akademischen Entscheidungen.

Die PH NÖ hat in ihrem Organisationsplan festgelegt, wer für die Vorbereitung, Unterzeichnung und Umsetzung dieser Abkommen zuständig ist, und dies auf der Homepage, welche auch die Partnereinrichtungen auflistet, veröffentlicht.

In regelmäßigen Abständen und für jede einzelne Maßnahme wird überprüft, ob und wie die akademischen Interessen mit anderen Faktoren der Mobilität in Einklang gebracht werden können. Dafür werden gemeinsame Qualitätsanforderungen für die geplanten Austauschmaßnahmen in den Abkommen beschrieben sowie wichtige Fristen festgelegt.

Die Anrechnung des Studienaufenthalts der Outgoings erfolgt nach dem ECTS-System: Die erbrachten Leistungen, welche vor dem Auslandsaufenthalt im Learning Agreement festgelegt worden sind, werden im Transcript of Records dokumentiert und berücksichtigt. Im Rahmen eines Erasmus-Studienaufenthalts sollen 30 ECTS-AP pro Semester erbracht werden. Fehlende ECTS-AP pro Semester müssen an der Heimatinstitution nachgeholt werden. Bei außereuropäischen Partnereinrichtungen, die das ECTS-System nicht verwenden, erfolgt die Einschätzung der Studienleistungen in ECTS-AP individuell durch die vom Rektorat bestimmte, studienrechtlich geschulte Person. Die in der Partnerinstitution übliche Benotungsskala wird mit einer statistischen Verteilung der ortsüblichen Benotungen eindeutig erläutert, damit die Benotungspraxis der Gasteinrichtung transparent wird.

Die PH NÖ bereitet die Studierenden ausreichend auf die Mobilitätsphase vor, sie macht zudem ihnen gegenüber auch die kulturellen Herausforderungen bewusst. Sprachkurse werden angeboten, Vorträge zur interkulturellen Kommunikation werden besucht, Begegnungen mit ehemaligen Studierenden und den jeweilig an der PH NÖ studierenden Incomings werden arrangiert.

Dieses Curriculum intendiert nachdrücklich die Absolvierung mindestens eines Auslandssemesters im Rahmen eines Erasmus-Programms und garantiert ausdrücklich, dass Studierenden daraus bei korrekter Absolvierung keinerlei Nachteil erwachsen darf.

Qualifikationsprofil Rechtsprofil Strukturprofil

Gesamtübersicht über alle Lehrveranstaltungen

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