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(5) ECTS-Studienleistungen

Die PH NÖ nutzt das „Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen“ (= ECTS-Anrechnungspunkte) als ein auf die Studierenden ausgerichtetes System.

Die ECTS-Anrechnungspunkte ergeben sich aus dem geschätzten Arbeitspensum (workload), die durchschnittliche Studierende aufwenden müssen, um die Ziele eines Lernprogramms zu erreichen. Diese Ziele sind vorzugsweise in Form von Lernergebnissen und zu erwerbenden Kompetenzen festgelegt.

Ein ECTS Anrechnungspunkt (= ECTS-AP) entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 Vollarbeitsstunden. Die Arbeitsleistung der Studierenden, welche für die jeweils angeführten ECTS-AP zu erbringen ist, umfasst sowohl die Lehrveranstaltungszeiten als auch alle jene Leistungen, die außerhalb der Lehrveranstaltung erbracht werden müssen – inklusive etwaiger Prüfungsvorbereitungen.

Die PH NÖ beachtet die im ECTS-Leitfaden niedergelegten Grundsätze und gewährleistet, dass das ECTS-AP Prinzip als ein gemeinsames Garantieinstrument für die Qualität von Mobilitätsaktivitäten sowie die Transparenz von Anerkennungsverfahren uneingeschränkt umgesetzt wird.

Leistungspunkte für die unterschiedlichen Lehrveranstaltungseinheiten, welche Studierende der PH NÖ im Ausland absolviert haben, werden nach dem grundlegenden ECTS-AP Prinzip vergeben.

Die jährliche Grundeinheit für Studienleistungen im ECTS-AP-System umfasst 60 ECTS-AP für ein Studienjahr, 30 für ein Semester.

 

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