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Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung der Schüler*innen ist ein wesentlicher Bestandteil des Schulsystems und zählt somit zu den zentralen Aufgaben von Lehrpersonen.

„So selbstverständlich es sein sollte, dass Lehrpersonen sich mit den rechtlichen Grundlagen des Prüfens und Benotens befassen, so sehr muss dabei aber auch bewusst gehalten werden: Benoten steht am Ende eines Prozesses, in dem es vorrangig um Lernen und die Förderung dieses Lernens geht. Mehr noch: Für das Lernen und seine Förderung sind Noten weder unbedingt nötig noch sonderlich hilfreich – Prüfungen dagegen schon. Diese pädagogische Funktion der Leistungsfeststellung und Leistungsrückmeldung ist es, an die […] erinnert werden soll.“ (Neuweg, 2019, S. 123).

Zum einen sind Lern- und Leistungskontrollen sowie -bewertungen in der Schule mit pädagogischen und gesellschaftlichen Funktionen verbunden, zum anderen ist das Bildungssystem durch stetige Forderungen nach Gerechtigkeit sowie individueller Förderung geprägt.

Lehrpersonen sind in einem kompetenzorientierten Unterricht gefordert, prozessbegleitende, kriteriumsorientierte und prozessabschließende Beurteilungen vorzunehmen. Es gilt dabei, das Lernen mit Aufgabenstellungen und in längerfristigen Prozessen durch eine förderliche Rückmeldekultur wirksam zu unterstützen, die Qualiätserwartungen sowohl bei den ergebnisorientierten als auch den prozessorientierten Leistungen verständlich darzulegen und kriterienorientiert und fair zu messen, sowie dies am Ende als Gutachten zum Ausdruck zu bringen.