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Richtlinien Sondervertrag
Zur einheitlichen Gestaltung von Sonderverträgen wurden Richtlinien mit Wirksamkeit ab 1. September 2023 für folgenden Personenkreis festgelegt:
- Landesvertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas pd im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Geschäftszahl: 2023-0.453.860 vom 11. August 2023)
- Bundesvertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas pd im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Geschäftszahl: 2023-0.452.854 vom 11. August 2023)
In den o.a. Fällen ist innerhalb von acht Jahren ab dem Wirksamwerden des Sondervertrages berufsbegleitend Fortbildung wie folgt zu absolvieren: Die Fortbildung hat
- bei einer Vorbildung auf Masterniveau (Anlage 1 Z 1.12 der Anlage zum BDG 1979) einen Lehrgang von 60 ECTS-Anrechnungspunkten,
- in den anderen Fällen einen Lehrgang von 90 ECTS-Anrechnungspunkten,
- bei einer Anstellung von höchstens 8 Wochenstunden 20 ECTS-Anrechnungspunkte
zu umfassen, in dem grundlegende Kompetenzen in den Bereichen allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und den Fachdidaktiken vermittelt und gefördert werden.
Vertragslehrpersonen der Entlohnungsschemata I L und II L an Pflichtschulen
(Geschäftszahl: 2023-0.585.314) haben innerhalb von fünf Jahren ab dem Wirksamwerden des Sondervertrages bzw. des Wirksamwerdens des Entgelts der Entlohnungsgruppe l 2a 2 berufsbegleitend Fortbildung durch ergänzende pädagogisch-didaktische Fortbildungen im Ausmaß wie folgt zu absolvieren:
- 30 ECTS-Anrechnungspunkten bei Vorliegen einer mindestens zehnjährigen Lehrpraxis oder
- 60 ECTS-Anrechnungspunkten (bei Vorliegen einer Lehrpraxis von weniger als zehn Jahren).
Für die genannten Personenkreise bietet die Pädagogische Hochschule Niederösterreich folgende Hochschullehrgänge an:
Qualifizierung von Sondervertragslehrer*innen (SOVL20)
20 ECTS-AP
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Qualifizierung von Sondervertragslehrer*innen (SOVL30)
30 ECTS-AP
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Qualifizierung von Sondervertragslehrer*innen (SOVL60)
60 ECTS-AP
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Qualifizierung von Sondervertragslehrer*innen (SOVL90)
90 ECTS-AP
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