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Richtlinien Sondervertrag

Zur einheitlichen Gestaltung von Sonderverträgen wurden Richtlinien mit Wirksamkeit ab 1. September 2023 für folgenden Personenkreis festgelegt:

  • Landesvertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas pd im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Geschäftszahl: 2023-0.453.860 vom 11. August 2023)
  • Bundesvertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas pd im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Geschäftszahl: 2023-0.452.854 vom 11. August 2023)

In den o.a. Fällen ist innerhalb von acht Jahren ab dem Wirksamwerden des Sondervertrages berufsbegleitend Fortbildung wie folgt zu absolvieren: Die Fortbildung hat

  • bei einer Vorbildung auf Masterniveau (Anlage 1 Z 1.12 der Anlage zum BDG 1979) einen Lehrgang von 60 ECTS-Anrechnungspunkten,
  • in den anderen Fällen einen Lehrgang von 90 ECTS-Anrechnungspunkten,
  • bei einer Anstellung von höchstens 8 Wochenstunden 20 ECTS-Anrechnungspunkte

zu umfassen, in dem grundlegende Kompetenzen in den Bereichen allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und den Fachdidaktiken vermittelt und gefördert werden.

Vertragslehrpersonen der Entlohnungsschemata I L und II L an Pflichtschulen (Geschäftszahl: 2023-0.585.314) haben innerhalb von fünf Jahren ab dem Wirksamwerden des Sondervertrages bzw. des Wirksamwerdens des Entgelts der Entlohnungsgruppe l 2a 2 berufsbegleitend Fortbildung durch ergänzende pädagogisch-didaktische Fortbildungen im Ausmaß wie folgt zu absolvieren:

  • 30 ECTS-Anrechnungspunkten bei Vorliegen einer mindestens zehnjährigen Lehrpraxis oder
  • 60 ECTS-Anrechnungspunkten (bei Vorliegen einer Lehrpraxis von weniger als zehn Jahren).

Für die genannten Personenkreise bietet die Pädagogische Hochschule Niederösterreich folgende Hochschullehrgänge an:

Qualifizierung von Sondervertragslehrer*innen (SOVL20)

20 ECTS-AP

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Qualifizierung von Sondervertragslehrer*innen (SOVL30)

30 ECTS-AP

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Qualifizierung von Sondervertragslehrer*innen (SOVL60)

60 ECTS-AP

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Qualifizierung von Sondervertragslehrer*innen (SOVL90)

90 ECTS-AP

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