Alle Studienwerber*innen, die sich im Studienjahr 2025/26 erstmalig zum Bachelorstudium Lehramt für Primarstufe an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich (PH NÖ) anmelden, durchlaufen in Entsprechung des § 52 Abs. 2 HG 2005 idgF ein Aufnahmeverfahren.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Lehramtsstudium sind gemäß § 52e HG 2005 idgF:
Die Eignung für die spätere Berufstätigkeit als Lehrer*in wird mit einem zweistufigen Aufnahmeverfahren festgestellt.
Das Aufnahmeverfahren darf pro Studienwerber*in innerhalb eines Studienjahres nur einmal durchlaufen werden und behält Gültigkeit für ein Studienjahr.
Für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist eine Registrierung innerhalb der Registrierungsfrist erforderlich.
Eine Registrierung außerhalb der festgesetzten Frist oder ohne Benützung des Voranmeldesystems (etwa im Wege von E-Mail, Fax, Telefon etc.) ist nicht gültig.
Die vollständige und positive Absolvierung des gesamten Aufnahmeverfahrens ist Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung zum Bachelorstudium Primarstufe.
Studienwerber*innen, die eine Behinderung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005 einen Behindertenpass des Sozialministeriumservice oder durch ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten nachweisen können, können eine alternative Überprüfung der Eignung beantragen, wenn die Behinderung eine Durchführung der Eignungsfeststellung nach Maßgabe dieser Verordnung nicht oder nur teilweise zulässt. Über die Methode der Eignungsfeststellung entscheidet das für die Studienzulassung zuständige Mitglied des Rektorats.