Sicherheit im Umgang mit Sprache ist für Schüler*innen der Schlüssel zu mehr Bildungsgerechtigkeit und zur erfolgreichen Nutzung vorhandener Potenziale. Der Erwerb der Unterrichtssprache Deutsch stellt die Grundlage für die Beteiligung an allen Bildungsprozessen dar und bildet damit eine wesentliche Voraussetzung für den Schulerfolg. Denn ohne ausreichende Sprachkenntnisse kann der Wissens- und Komptenzaufbau in keinem Unterrichtsgegenstand gelingen. Aus diesem Grund bedarf es, gerade in der Volksschule, sprachkompetenter Lehrpersonen.
Als Nachweis für die vorhandenen Kompetenzen ist die Zugangsprüfung Bildungssprache Deutsch gemäß § 42 (7) HG als Eingangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltungen Kinder entdecken die Welt der Schriftsprache und Kinder gestalten Texte positiv zu absolvieren. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme an der Lehrveranstaltung nicht möglich.
Folgende Kompetenzen sind nachzuweisen:
Detailbeschreibung der Kompetenzen und Liederauswahl (PDF)
Um Ihre Kompetenzen einzuschätzen, nutzen sie den Selbsteinschätzungsbogen (PDF). Der ausgefüllte Selbsteinschätzungsbogen dient als Grundlage für Beratungsgespräche in Bezug auf Ihre Kompetenzen zu Studienbeginn in den Welcome Days.
Zur Unterstützung beim Erwerb fehlender Kompetenzen bietet die PH NÖ im ersten Studienjahr als Serviceleistung kostenlose Tutorien (Musikcamp) an. Sie werden dabei zielführend auf die Eingangsüberprüfung vorbereitet und es wird Ihnen das entsprechende Fachwissen und die damit verbundenen Kompetenzen und Fähigkeiten vermittelt.
Als Nachweis für die vorhandenen Kompetenzen ist die Zugangsprüfung Musikalische Grundlagen gemäß § 42 (7) HG als Eingangsvoraussetzung zu Lehrveranstaltungen aus Ästhetik positiv zu absolvieren. Sie können diese ablegen, sobald Sie die Kompetenzen nachweisen können. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme an der Lehrveranstaltung nicht möglich.
Folgende Grundfähigkeiten und Fertigkeiten werden gefordert:
Diese Kompetenzen sind in den Lehrveranstaltungen im Bereich Bewegung und Sport grundgelegt, um diese positiv absolvieren zu können. Um Ihre Kenntnisse einschätzen zu können, steht Ihnen ein Selbsteinschätzungsbogen (PDF) zur Verfügung.
Zur Unterstützung beim Erwerb fehlender Kompetenzen werden im ersten Studienjahr kostenlose Tutorien (Sportcamp) angeboten. Genauere Informationen erhalten Sie in den Welcome Days.
Als Nachweis für die vorhandenen Kompetenzen ist die Zugangsprüfung Sportmotorische Grundlagen gemäß § 42 (7) HG als Eingangsvoraussetzung für alle Lehrveranstaltungen aus Bewegung und Sport positiv zu absolvieren.
Bestätigung der allgemeinen Sporttauglichkeit
Der Nachweis eines mindestens 16-stündiges Kurses, der nicht älter als drei Jahre ist, gilt gemäß § 42 (7) als Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung Kinder brauchen Lehrerpersönlichkeiten.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme an der Lehrveranstaltung nicht möglich.
Der Nachweis des Helferscheins (Schwimmschein) gilt gemäß § 42 (7) als Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung Kinder nehmen Bewegung wahr.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme an der Lehrveranstaltung nicht möglich.