Sicherheit im Umgang mit Sprache ist für Schüler*innen der Schlüssel zu mehr Bildungsgerechtigkeit und zur erfolgreichen Nutzung vorhandener Potenziale. Der Erwerb der Unterrichtssprache Deutsch stellt die Grundlage für die Beteiligung an allen Bildungsprozessen dar und bildet damit eine wesentliche Voraussetzung für den Schulerfolg. Denn ohne ausreichende Sprachkenntnisse kann der Wissens- und Komptenzaufbau in keinem Unterrichtsgegenstand gelingen. Aus diesem Grund bedarf es, gerade in der Volksschule, sprachkompetenter Lehrpersonen.
Als Nachweis für die vorhandenen Kompetenzen ist die Zugangsprüfung Bildungssprache Deutsch gemäß § 42 (7) HG als Eingangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltungen Kinder entdecken die Welt der Schriftsprache und Kinder gestalten Texte positiv zu absolvieren. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme an der Lehrveranstaltung nicht möglich.
Folgende Kompetenzen sind nachzuweisen:
Detailbeschreibung der Kompetenzen und Liederauswahl (PDF)
Um Ihre Kompetenzen einzuschätzen, nutzen sie den Selbsteinschätzungsbogen (PDF). Der ausgefüllte Selbsteinschätzungsbogen dient als Grundlage für Beratungsgespräche in Bezug auf Ihre Kompetenzen zu Studienbeginn in den Welcome Days.
Zur Unterstützung beim Erwerb fehlender Kompetenzen bietet die PH NÖ im ersten Studienjahr als Serviceleistung kostenlose Tutorien (Musikcamp) an. Sie werden dabei zielführend auf die Eingangsüberprüfung vorbereitet und es wird Ihnen das entsprechende Fachwissen und die damit verbundenen Kompetenzen und Fähigkeiten vermittelt.
Als Nachweis für die vorhandenen Kompetenzen ist die Zugangsprüfung Musikalische Grundlagen gemäß § 42 (7) HG als Eingangsvoraussetzung zu Lehrveranstaltungen aus Ästhetik positiv zu absolvieren. Sie können diese ablegen, sobald Sie die Kompetenzen nachweisen können. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme an der Lehrveranstaltung nicht möglich.
Folgende Grundfähigkeiten und Fertigkeiten werden gefordert:
Detailbeschreibung der Kompetenzen (PDF)
Die Videos demonstrieren die korrekte Ausführung von Übungen, die diese Kompetenzen abdecken und werden langsam vorgezeigt.
fünf Sprungtechniken, jeweils 8 Seildurchzüge
Man startet in Schrittstellung an der Startlinie und hält einen Basketball in der Hand. Die fünf Markierungskegel werden hin und retour im Slalom mit einer Hand prellend (wenn möglich mit Wechsel auf die jeweils äußere Hand) so rasch wie möglich durchlaufen. (Zeitvorgabe)
Der Rundlauf beginnt mit dem Umlaufen der Mittelstange, Sprung über eine Hürde und unmittelbares Durchkriechen derselben. Danach geht es wieder um die Mittelstange und über den Kasten. Erneut geht es wieder um die Mittelstange und zum letzten Sprung über die Hürde mit anschließendem Durchkriechen derselben. Nach Umlaufen der Mittelstange wird die Startziellinie überlaufen und die Zeit gestoppt.
Ein Handball wird einhändig an die Wand geworfen und danach direkt aus der Luft beidhändig gefangen. Das Werfen und Fangen erfolgt hinter einer Langbank, die im Abstand von 3,5 m zur Wand aufgestellt ist. Jeder erfolgreiche Durchgang wird mit einem Punkt bewertet. Es sind 10 Würfe pro Versuch möglich. Besondere Hinweise: Der Wurf- und Fangbereich ist durch die Länge der Langbank begrenzt. Die Größe des Handballs ist frei wählbar.
Video folgt.
Diese Kompetenzen sind in den Lehrveranstaltungen im Bereich Bewegung und Sport grundgelegt, um diese positiv absolvieren zu können. Um Ihre Kenntnisse einschätzen zu können, steht Ihnen ein Selbsteinschätzungsbogen (PDF) zur Verfügung.
Zur Unterstützung beim Erwerb fehlender Kompetenzen werden im ersten Studienjahr kostenlose Tutorien (Sportcamp) angeboten. Genauere Informationen erhalten Sie in den Welcome Days.
Als Nachweis für die vorhandenen Kompetenzen ist die Zugangsprüfung Sportmotorische Grundlagen gemäß § 42 (7) HG als Eingangsvoraussetzung für alle Lehrveranstaltungen aus Bewegung und Sport positiv zu absolvieren.
Bestätigung der allgemeinen Sporttauglichkeit
Der Nachweis eines mindestens 16-stündiges Kurses, der nicht älter als drei Jahre ist, gilt gemäß § 42 (7) als Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung Kinder brauchen Lehrerpersönlichkeiten.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme an der Lehrveranstaltung nicht möglich.
Der Nachweis des Helferscheins (Schwimmschein) gilt gemäß § 42 (7) als Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung Kinder nehmen Bewegung wahr.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme an der Lehrveranstaltung nicht möglich.