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Gesetzeslage zu Studienberechtigungen an Pädagogischen Hochschulen
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Erlangung der Studienberechtigung für Studien an Hochschulen 2008 ist es Ihnen ohne Reifeprüfung möglich, durch Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung die Berechtigung zur Zulassung zu einem Bachelorstudium für ein Lehramt an unserer Pädagogischen Hochschule als ordentliche*r Studierende*r zu erlangen.
Zur Studienberechtigungsprüfung sind Sie zugelassen, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
Die Studienberechtigungsprüfung umfasst folgende Prüfungsgebiete:
Die Zahl der Pflicht- und Wahlfächer hat zusammen vier zu betragen.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung zur Studienberechtigungsprüfung.
Verordnung zur Studienberechtigungsprüfung
docx, 37 KB
Durch Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses über ein Prüfungsgebiet eines Pflichtgegenstandes können sich Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit einem Ansuchen befreien lassen.
Formular Ansuchen um Anerkennung
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Personen, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigung gemäß der Gewerbeordnung oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz erfolgreich abgelegt haben, sind von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung in einem Wahlfach zu befreien.