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Hochschullehrgänge ab 30 ECTS-AP sind ÖH-beitragspflichtig.

Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe

Leitung des Hochschullehrgangs:Prof. Mag. Dr. Karin Wolf
Reguläre Studiendauer:2 Semester
nächster Beginn:
Studienvoraussetzung:Die Zulassung zum Hochschullehrgang für Erzieher/in für die Lernhilfe setzt gemäß § 11a HZV 2013 i.d.g.F. bzw. HG (§ 52f Abs. 4 HG i.d.g.F.) die Vollendung des 18. Lebensjahres und den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife voraus. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 HZV) ist die persönliche Eignung für den Einsatz an ganztägigen Schulformen sowie ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift und die erforderliche Sprech- und Stimmleistung nachzuweisen. Dazu ist ein Assessment zu absolvieren.

Dieser Lehrgang ist nur für Absolventinnen/Absolventen des HLG Freizeitpädagogik geöffnet. In diesem Fall entfällt das Assessment.
ECTS-AP:60 ECTS-AP
Abschluss:Abschlusszeugnis
Zielgruppe:Teilnehmer/innen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen
Zieldefinition:Der Hochschullehrgang zielt darauf ab, • die Studierenden mit auf die Pädagogik von Lernenden in der schulischen Tagesbetreuung ausgerichtetem Wissen und Können zu befähigen, • die Studierenden mit Kompetenzen in Bezug auf Lernhilfe insbesondere im Bereich der ersten bis neunten Schulstufe vertraut zu machen, • die Studierenden zu reflexiver Betrachtung des eigenen Tuns zu befähigen, • die Kompetenz der Studierenden in Fragen des Informationsaustauschs mit allen an Erziehung Beteiligten zu stärken.
Zusatzinformation:Anwesenheiten an unterrichtsfreien Tagen, schriftliche Arbeiten, Abschlussarbeit mit Präsentation

Der Lehrgang wird erst ab einer Mindestteilnehmer/innenzahl von 25 Personen geführt.
Anmeldung:Detailinformationen
Curriculum:
Achtung/Hinweis: Bei Überschreitung der Höchststudiendauer (siehe Curriculum) erlischt die Zulassung!