Hochschullehrgänge ab 30 ECTS-AP sind ÖH-beitragspflichtig.
Leitung des Hochschullehrgangs: | Prof. Mag. Dr. Karin Wolf |
Reguläre Studiendauer: | 2 Semester |
nächster Beginn: | |
Studienvoraussetzung: | Die Zulassung zum Hochschullehrgang für Erzieher/in für die Lernhilfe setzt gemäß § 11a HZV 2013 i.d.g.F. bzw. HG (§ 52f Abs. 4 HG i.d.g.F.) die Vollendung des 18. Lebensjahres und den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife voraus. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 HZV) ist die persönliche Eignung für den Einsatz an ganztägigen Schulformen sowie ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift und die erforderliche Sprech- und Stimmleistung nachzuweisen. Dazu ist ein Assessment zu absolvieren. Dieser Lehrgang ist nur für Absolventinnen/Absolventen des HLG Freizeitpädagogik geöffnet. In diesem Fall entfällt das Assessment. |
ECTS-AP: | 60 ECTS-AP |
Abschluss: | Abschlusszeugnis |
Zielgruppe: | Teilnehmer/innen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen |
Zieldefinition: | Der Hochschullehrgang zielt darauf ab, • die Studierenden mit auf die Pädagogik von Lernenden in der schulischen Tagesbetreuung ausgerichtetem Wissen und Können zu befähigen, • die Studierenden mit Kompetenzen in Bezug auf Lernhilfe insbesondere im Bereich der ersten bis neunten Schulstufe vertraut zu machen, • die Studierenden zu reflexiver Betrachtung des eigenen Tuns zu befähigen, • die Kompetenz der Studierenden in Fragen des Informationsaustauschs mit allen an Erziehung Beteiligten zu stärken. |
Zusatzinformation: | Anwesenheiten an unterrichtsfreien Tagen, schriftliche Arbeiten, Abschlussarbeit mit Präsentation Der Lehrgang wird erst ab einer Mindestteilnehmer/innenzahl von 25 Personen geführt. |
Anmeldung: | Detailinformationen |
Curriculum: |