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Hochschullehrgänge ab 30 ECTS-AP sind ÖH-beitragspflichtig.

Qualifizierung von Beraterinnen und Beratern für inklusive Entwicklungsprozesse

Leitung des Hochschullehrgangs:Mag. Roswitha Lebzelter
Reguläre Studiendauer:3 Semester
nächster Beginn:
Studienvoraussetzung:Lehrer/innen mit gültigem Lehramts- oder Diplomzeugnis der Primarstufe (Volksschule; Sonderschule) sowie der Sekundarstufe I und II (Neue Mittelschule/Allgemeinbildende höhere Schule/Berufsbildende (mittlere) und höhere Schule) mit aufrechtem schulischem Dienstverhältnis und mind. 4 Jahren Unterrichtspraxis zum Zeitpunkt der Zulassung, die bereits über eine mind. 15 ECTS umfassende Qualifikation zur Schulentwicklungsberatung verfügen.
ECTS-AP:12 ECTS-AP
Abschluss:Abschlusszeugnis
Zielgruppe:Lehrerinnen und Lehrer aller Schultypen, die bereits über eine Qualifizierung zur Schulentwicklungsberatung im Ausmaß von mind. 15 ECTS verfügen; Hochschullehrpersonen
Zieldefinition:Der Hochschullehrgang zielt darauf ab, dass Studierende – in einem partizipativen Prozess und der gemeinsamen Auseinandersetzung – - inklusive Werte kennen, thematisieren und diese als Grundlage ihres Handelns zeigen, - Selbstwirksamkeits- und Kompetenzerfahrungen machen, die die Zuversicht in die eigene Entwicklungsfähigkeit stärken, - auf Diskussion und Moderation im Themenfeld Inklusion vorbereitet sind, - über Methoden und Instrumente verfügen, die einen Veränderungsprozess anleiten und Evaluation ermöglichen, - in ihrer Rollenklarheit gestärkt sind, indem sie zwischen den eigenen Erwartungen und den Erwartungen anderer unterscheiden können, - die kontextbezogene Kommunikation und Zusammenarbeit mit allen am Veränderungsprozess Beteiligten (mit)gestalten.
Zusatzinformation:Durchgängige Anwesenheitspflicht; Prä-, Peri- und Postphasen (schriftlich); Lehrgangsbegleitendes Portfolio
Curriculum:
Achtung/Hinweis: Bei Überschreitung der Höchststudiendauer (siehe Curriculum) erlischt die Zulassung!