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REINDENKEN

Von der Verfassung bis zum Lehrplan

Die Rechtsordnung in Österreich ist allgemein in einem Stufenbau organisiert. Das wichtigste Gesetz in Österreich ist die Verfassung (im Stufenbau sozusagen ganz oben). Sie regelt die wichtigsten Grundsätze eines Staates (z.B. Rechtsstaatlichkeit, Demokratie…). Neben diesen verfassungsgesetzlichen Regelungen finden sich Regelungen über die Schulorganisation in Art. 14 und 14a.
Unter der Verfassung stehen die normalen Gesetze. Allgemein sind die zwei wichtigsten Gesetze im Schulrecht das Schulorganisationsgesetz (SchOG) und das Schulunterrichtsgesetz (SchUG).
Als nächste im Stufenbau ist die Verordnung. Sie konkretisiert ein normales Gesetz. Zur näheren Ausführung der Gesetze werden Verordnungen durch die/den im Gesetz dazu ermächtigte/n Minister*in erlassen.

Aus rechtlicher Sicht existieren Gesetze und Verordnungen erst mit ihrer Kundmachung und noch nicht, wenn sie lediglich beschlossen sind. Eine Verordnung ist eine generell-verbindliche Rechtsnorm.


Das klingt etwas theoretisch.
Als ein Beispiel: Die Lehrplanverordnug (LP-VO) ist eine Verordnung, die das Schulorganisationsgesetz (SchOG) und das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) genauer ausführt. Das SchOG und das SchUG bieten nur den Rahmen für den Lehrplan. Die LP-VO bestimmt wie es dann konkret funktioniert.

Rollierendes In-Krafttreten der Lehrpläne

An den neuen Lehrplänen wurde bereits seit dem Jahr 2018 gearbeitet.

Die Lehrplan-Verordnungen treten ab dem Schuljahr 2023/24 "rollierend" in Kraft und werden daher in den Folgejahren aufsteigend eingeführt.
Also ab dem Schuljahr 2023/24 für die jeweils ersten Klassen Volksschule bzw. Mittelschule/AHS-Unterstufe, ab dem Schuljahr 2024/25 dann auch für die jeweils zweiten Klassen, ab dem Schuljahr 2025/26 dann auch für die jeweils dritten Klassen und ab dem Schuljahr 2026/27 dann auch für die jeweils vierten Klassen.

Diese Lehrplanreform beinhaltet u.a. allgemeine Bildungsziele, allgemeine didaktische Grundsätze, fächerübergreifende Kompetenzen sowie 47 Fachlehrpläne.

Warum braucht es neue Lehrpläne?

o    Eine veränderte Lebens- und Arbeitswelt (technologischer Fortschritt, globale Vernetzung, digitale Kommunikationswege, Klimawandel etc.), die von Wechselhaftigkeit, Komplexität und Mehrdeutigkeit geprägt ist, erfordert anderes Lernen. 
o    Anderes Lernen heißt: Schülerinnen und Schüler lernen, ihr Wissen sowie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Problemlösung in variablen Situationen einzusetzen. 
o    Auch der Aufbau personaler und sozialer Kompetenzen wird wichtiger und bekommt einen höheren Stellenwert. Zentrale Bedeutung für eine erfolgreiche Lebensgestaltung haben die 4K-Kompetenzen der „21st century skills“: Kollaboration, Kreativität, kritisches Denken und Kommunikation. (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 2023)