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Anerkennungen für Quereinsteiger*innen und Sondervertragslehrer*innen

Allgemeines

Erfolgreich absolvierte Studien oder Teile von Studien sind an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen, an Pädagogischen Hochschulen, sowie an Berufsbildenden Höheren Schulen und höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung auf Antrag und Anerkennung der entsprechenden Prüfung anzurechnen, wenn die absolvierten Studien (Studienteile) mit dem Studium an der Pädagogischen Hochschule gleichwertig sind (§ 56 Hochschulgesetz 2005). 

Was kann angerechnet werden?

Erfolgreich absolvierte Studien liegen dann vor, wenn diese an „Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semesterndurchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind“, erbracht wurden. Sollte von der Zertifizierungskommission das Vorstudium bereits anerkannt worden sein -  also wurde es als Voraussetzungsstudium verwendet, sind weitere Anerkennungen für den Hochschullehrgang nicht mehr möglich. 

Wie wird angerechnet?

Als Kriterien für die Beurteilung der Gleichwertigkeit werden nicht nur Inhalt und Umfang der Studienanforderungen, sondern auch Art und Umfang des Leistungsnachweises sowie allenfalls erworbene Credits heranzuziehen sein. Gleichwertigkeit liegt demnach vor, wenn in allen genannten Bereichen eine annähernde Übereinstimmung besteht. Legen Sie daher zum Nachweis den Anträgen außer den Zeugnissen auch die entsprechenden Lehrveranstaltungsbeschreibungen der an Universitäten, (Fach-)Hochschulen und Akademien erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungen bei.

Hinweis: Nur bedingt angerechnet werden Nichtlehramts-Vorstudien an Universitäten und Hochschulen (z.B. Diplomstudien, BA, MA, Doktoratsstudien), da mit dem Abschluss der Bachelor-Lehramtsstudien an Pädagogischen Hochschulen auch eine Berufsberechtigung verbunden ist.

Die Anerkennung erfolgt ausschließlich nach Absprache mit der Lehrgangsleitung und durch die Abteilung Studienrecht und nach Eingabe in PH-Online. Bitte geben Sie per Mail bekannt, dass Sie Anerkennungen eingegeben haben. Vorstudien die zu einem zertifizierten Unterrichtsfach geführt haben, können nicht nochmals anerkannt werden.

Vorgehensweise (Reihenfolge beachten):

  1. Informieren Sie sich zu Studienbeginn in PH-Online im Studienplan mit Hilfe der Lehrveranstaltungsbeschreibungen bzw. anhand des Curriculums über die Lehrveranstaltungen Ihres gewählten Studiengangs. Wenn Sie Lehrveranstaltungen gefunden haben, die für eine Anerkennung in Frage kommen, markieren Sie diese in Ihrem Sammelzeugnis und laden Sie dieses in PH-Online nach folgender Anleitung hoch: Link.

  1. Erstellen Sie bitte eine Gegenüberstellung der einzureichenden und anzuerkennenden Lehrveranstaltungen: Gegenüberstellung Vorlage
    und senden Sie dieses Word-Dokument an: quereinstieg(at)ph-noe.ac.at

    • Dieser Prozess kann ca. 4 Wochen dauern (diese Zeitangabe ist der Regelfall, es kann aber auch länger dauern)
    • Gegebenenfalls können weitere Belege wie z.B. Lehrveranstaltungsbeschreibungen eingefordert werden.

  1. Nach erfolgter Rückmeldung durch die Lehrgangsleitung nehmen Sie bitte die Eingaben in PH-Online nach der Anleitung vor. Senden Sie bitte das von der Lehrgangsleitung unterfertigte PDF und die Information über Ihre Eingabe in PH Online an irene.beier(at)ph-noe.ac.at.

  1. Anerkennungen werden in PH-Online vermerkt. Über die erfolgte Anerkennung bzw. Ablehnung können Sie sich in Ihrem PH-Online-Account unter „Studienerfolgsnachweis“ informieren.