§ 52a (5)
Die Zulassung von Absolvent*innen sechssemestriger Bachelorstudien für das Lehramt an Pädagogischen Hochschulen zu einem Masterstudium für das Lehramt setzt die Absolvierung eines Erweiterungsstudiums voraus.
laut §35 (4) sind Masterstudien "ordentliche Studien, die der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung oder Berufsausbildung auf der Grundlage von Bachelorstudien dienen."
Diese abgeschlossenen Bachelorstudien sind im Bereich der Berufsbildung:
oder
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Wenn Sie eines der vorausgesetzten Bachelorstudien erfolgreich abgeschlossen haben und die weiteren Zulassungsbedingungen erfüllen, können Sie um Zulassung zum „Masterstudium Sekundarstufe Berufsbildung Inklusive Pädagogik" ansuchen.
Ein Ansuchen um Zulassung für das Studienjahr 2022/23 ist ab 1. Juli 2022 bis 5. September 2022 möglich.
Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie weitere Informationen zur Immatrikulation ins Masterstudium.
Die Einzahlung des ÖH-Beitrag in der Höhe von € 21,20 vor Studienbeginn ist verpflichtend. Die Kontodaten werden Ihnen zeitgerecht übermittelt.
Erst nach Verbuchung des Betrags durch das BRZ ist Ihr Studium gültig.
Ein Ansuchen um Zulassung ist während der Zulassungsfrist möglich und kann digital gestellt werden.
Voranmeldung Masterstudium: LINK
Die Studienplätze sind beschränkt und die Reihung erfolgt nach Anmeldezeitpunkt.
Es werden nur Ansuchen berücksichtigt, die vollständig sind.
Die Vorlage der Dokumente zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen ist verpflichtend.